El Salvador hat eine Reform des Einkommensteuergesetzes verabschiedet, die darauf abzielt, Kapital und Ressourcen für das Land anzuziehen. Die neuen Bestimmungen sollen sowohl natürlichen Personen als auch juristischen Personen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, zugutekommen und haben die Förderung ausländischer Investitionen im Fokus.
Die Reform umfasst eine Reihe von Maßnahmen, die Befreiungen von der Einkommensteuer für bestimmte Aktivitäten, Produkte und Gewinne vorsehen. Dazu sollen Einkünfte aus dem Ausland sowie Kapitalbewegungen aus Einlagen oder Investitionen im Ausland gehören. Ebenfalls eingeschlossen seien Familienüberweisungen und die Rückführung von Kapital von Salvadorianern und Salvadorianerinnen im Ausland, die in das Land investieren möchten. Auländische Personen, die Kapital in salvadorianische Unternehmen investieren, können ebenfalls von dieser Steuerbefreiung profitieren.
Salvador Gómez Góchez, Präsident der Agentur für Investitionsförderung und Exporte von El Salvador (Invest in El Salvador), betrachtet die Verabschiedung dieser Reform als positiven Schritt zur Förderung von Investitionen im Land. Er hebt hervor, dass diese Maßnahmen dazu beitragen werden, mehr Kapital anzuziehen und somit zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes beizutragen.
Das verabschiedete Dekret wird nun dem Präsidenten der Republik zur Sanktionierung vorgelegt und wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt Gesetz des Landes.
Quelle: Invest in El Salvador
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